Beratung durch Fachanwalt für Steuerrecht in Neckarsulm bei Heilbronn
Rechtsanwalt und Steuerberater Oliver Horn auch Fachanwalt für Steuerrecht in Neckarsulm bei Heilbronn! Die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht wird von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer dann verliehen, wenn besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet Steuerrecht nachgewiesen wurden. Zu dem Erwerb als Fachanwalt für Steuerrecht muss der Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen.
Nach § 9 der Fachanwaltsordnung (FAO) sind für das Fachgebiet Steuerrecht besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen:
- Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
- Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
- Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
- Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer,
- Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht,
- Grundzüge des Verbrauchsteuerrechts, Außensteuerrechts und des Steuerstrafrechts.
Der Fachanwalt für Steuerrecht muss sich außerdem jährlich auf dem Gebiet des Steuerrechts mit mindestens 15 Zeitstunden fortbilden und die Fortbildungen der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Rechtsanwalt Oliver Horn verfügt über umfassende Kompetenzen und langjährige Erfahrungen im Umgang mit strafbefreienden Selbstanzeigen und Steuerstrafverfahren. Er ist bundesweit beratend tätig.
Im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und Gestaltungen werden steuerrechtliche Folgen optimiert. Dies gilt insbesondere bei der Vertragsgestaltung, bei Gründung von Unternehmen und Gesellschaften sowie bei dem Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie Verschmelzungen und Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz und Umwandlungsteuergesetz. Besonderer Beratungsschwerpunkt ist auch die Nachfolgeberatung und Übertragungen im Rahmen von vorweggenommener Erbfolge.
Unser Klientel besteht aus Unternehmen, Unternehmern und vermögenden Privatpersonen. Beratungsschwerpunkt sind auch Gestaltungen bei Immobilien und Immobiliengesellschaften (vermögensverwaltende Gesellschaften).
Lassen Sie sich kompetent in der Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Oliver Horn zugleich Fachanwalt für Steuerrecht in Neckarsulm (Kreis Heilbronn) beraten.
© Horn Rechtsanwalt Steuerberater Neckarsulm Kreis Heilbronn 2008 - 2017